Nehmen Sie Kontakt auf
Im ersten Schritt bitten wir um die Zusendung eines ausgefüllten Anmeldebogens für den jeweiligen Club.
Nach Zugang der Anmeldegebühr erhalten Sie eine Bestätigung, dass Sie einen Platz auf der Warteliste erhalten haben.
Anmeldeformulare:
Stuttgart
Leinfelden-Echterdingen
Ludwigsburg
Stuttgart-Vaihingen
Besuchen Sie Ihren Wunschclub virtuell
Beim vereinbarten virtuellen Besichtigungstermin haben Sie die Möglichkeit, erste Eindrücke über den Club zu sammeln. Dabei beantworten wir gerne Ihre Fragen zum Tagesablauf und bringen Ihnen unsere pädagogische Arbeit näher.
Ihr Kind wird ein Early Bird
Nach der Besichtigung freuen wir uns auf Ihr Feedback und Sie erhalten den Betreuungsvertrag in digitaler Form. Nach dessen Zugang ist Ihr Platz reserviert.
Informationen zur Anmeldegebühr
Im Interesse aller möchten wir eine aussagekräftige Warteliste gewährleisten. Vor diesem Hintergrund erheben wir eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 320 € mit der Belegung eines Wartelistenplatzes. Sofern Ihr Kind keinen Platz mehr benötigt, wird Ihnen die Anmeldegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € zurückerstattet.
Haben Sie Fragen?
Sie möchten den Early Bird Club besichtigen?
Sie haben Fragen zu unseren Betreuungsverträgen?
Sie wünschen Unterstützung beim Anmeldeprozess?
Sie möchten sich über die Verfügbarkeit unserer Betreuungsplätze informieren?
Annett Ewert freut sich über einen Anruf oder eine Nachricht von Ihnen. Gern steht sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Kontakt
annett.ewert(at)early-bird-club.de
0170 2177077
Betreuungszeiten der Clubs

Montag bis Freitag
07.30 – 17.30 Uhr
Betreuungskosten im Early Bird Club

Die Kosten variieren nach den einzelnen Einrichtungen,
wir bitten die Kosten direkt den Seiten einzusehen:
EBC Steubenstraße
EBC Reinsburgstraße
EBC Weimarstraße
EBC Leinfelden-Echterdingen
EBC Ludwigsburg
EBC Vaihingen
Steuerersparnis für Erwerbstätige

Die Betreuungskosten für Kinder von Alleinerziehenden und Paaren, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können als Werbungskosten
bzw. Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind pro Kind und Jahr zwei Drittel der Betreuungskosten bis maximal 4.000 €. Sprechen
Sie mit Ihrem Steuerberater darüber.