Nehmen Sie Kontakt auf
Im ersten Schritt bitten wir um die Zusendung eines ausgefüllten Anmeldebogens für den jeweiligen Club.
Nach Zugang der Anmeldegebühr erhalten Sie eine Bestätigung, dass Sie einen Platz auf der Warteliste erhalten haben.
Wir vergeben unsere Kindergartenplatze 3-6 Jahre an unsere Krippenkinder der Early Bird Clubs und eine Anmeldung für einen Kindergartenplatz 3-6 Jahre ist derzeit nicht möglich.
Anmeldeformulare:
Stuttgart
Leinfelden-Echterdingen
Ludwigsburg
Stuttgart-Vaihingen
Besuchen Sie Ihren Wunschclub virtuell
Wenn wir ein Platzangebot für Sie haben, vereinbaren wir einen Termin zur virtuellen Besichtigung des Early-Bird-Clubs Ihrer Wahl. Im Anschluss an die Besichtigung beantworten wir Ihre noch offenen Fragen.
Ihr Kind wird ein Early Bird
Sie erhalten die Vertragsunterlagen per Mail und haben 10 Tage Zeit, sich diese durchzulesen und an uns zurückzusenden.
4 Wochen vor Start der Eingewöhnung erhalten Sie von der Einrichtungsleitung eine Einladung zu einem Kennenlerngespräch vor Ort und weiteren Unterlagen zur Vorbereitung auf diesen Termin.
Herzlich willkommen!
Informationen zur Anmeldegebühr
FÜR STUTTGART UND LEINFELDEN-ECHTERDINGEN
Im Interesse aller möchten wir eine aussagekräftige Warteliste gewährleisten. Vor diesem Hintergrund erheben wir eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 320 € mit der Belegung eines Wartelistenplatzes. Sofern Ihr Kind keinen Platz mehr benötigt oder wir kein Platzangebot machen können, wird Ihnen die Anmeldegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € zurückerstattet
Haben Sie Fragen?
Haben Sie Fragen, die über die hier angebotenen Informationen hinaus gehen?
Annett Ewert freut sich über eine Nachricht von Ihnen. Gern steht sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Betreuungszeiten der Clubs
Montag bis Freitag
07.30 – 17.30 Uhr
Betreuungskosten im Early Bird Club
Die Kosten variieren nach den einzelnen Einrichtungen,
wir bitten die Kosten direkt den Seiten einzusehen:
EBC Steubenstraße
EBC Reinsburgstraße
EBC Weimarstraße
EBC Leinfelden-Echterdingen
EBC Ludwigsburg
EBC Vaihingen
Steuerersparnis für Erwerbstätige
Die Betreuungskosten für Kinder von Alleinerziehenden und Paaren, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können als Werbungskosten
bzw. Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind pro Kind und Jahr zwei Drittel der Betreuungskosten bis maximal 4.000 €. Sprechen
Sie mit Ihrem Steuerberater darüber.